builderall


Geht´s noch? "Es wird oft unterschätzt, wie viel Arbeit Wohnen bedeutet."


Christine Hannemann, Wohnforscherin von der Universität Stuttgart, findet, dass 25 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf ausreichend seien. Mehr brauche es nicht. Zumal mit jedem Quadratmeter zusätzlicher Wohnfläche die psychische Belastung steige. "Es wird oft unterschätzt, wie viel Arbeit Wohnen bedeutet." Quelle: Spiegel Wirtschaft 04.05.2022



zum Original-Video: https://youtu.be/7UsRh4RyMdk


Die sogenannte Wohnungsknappheit nimmt immer seltsamere Formen an.

Es wird nachverdichtet, was das Zeug hält. (Nachverdichtung heisst, daß auf Grundstücken, auf denen früher ein Haus stand, jetzt zwei oder mehr Häuser gebaut werden.) 

Dies ist überall in Hamburg zu sehen. Vielerorts werden Einzelhäuser abgerissen und Mehrfamilienhäuser gebaut. Einzelhäuser mit Grundstück sind eher die Seltenheit. Im Bezirk Hamburg-Nord dürfen sogar gar keine Einzelhäuser mehr gebaut werden.

In Berlin wurde per Volksbescheid eine Enteignung gefordert, nachdem die Mietpreisbremse mehr oder weniger gescheitert war.

Letzte Woche hatten wir das Wohnraumschutzgesetz als Bevormundung und jetzt kommt dies in Berlin: (Quelle: Berliner Tageszeitung, Zeit, Spiegel)

?Trotz grassierender Wohnungsnot haben die Menschen im Schnitt immer mehr Platz zum Wohnen. Ein Vermieterverband hält deshalb eine »Wohnraumbegrenzung« für sinnvoll.? und weiter : ?Im Kampf gegen den Wohnungsmangel hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) drastische Maßnahmen vorgeschlagen. »Wir sollten über rechtliche Möglichkeiten zur Wohnraumbegrenzung nachdenken«, sagt die Chefin des BBU, Maren Kern, der »Zeit«.?

Die Mietglieder dieses Verbandes bewirtschaften mehr als 1 Million Wohnungen.

Zur Untermauerung kommt dann eine Forscherin, die uns weismachen möchte, daß Wohnen Arbeit macht und alles über 25 qm uns psychisch krank macht.

Wir lassen diese Aussage (mit allen möglichen Konsequenzen) einmal für Dich lieber Leser so im Raum stehen, verweisen aber wie immer auf unser Credo: ?Cui bono? (Wem nützt es?)

Wir haben dies aber zum Anlaß für ein ebenso wichtiges Thema genommen: Die Wohnflächenberechnung. 

Diese ist vielfältig wichtig, egal, ob Du Mieter oder Vermieter bist. Nach ihr richtet sich die Miete, die Nebenkostenvorauszahlungen und deren Abrechnung - oftmals Diskussionsgegenstand. Wichtig ist die Quadratmeteranzahl aber auch für die Bank. Diese fordert grundsätzlich für jede Finanzierung nämlich immer einen bemaßten Grundriss sowie eine Wohnflächenberechnung. Hierbei gilt: Je größer die Wohnung, desto mehr Sicherheit für die Bank und desto eher erhältst Du die Zusage Deiner Finanzierung.

Weißt Du wie Du den Grundriss richtig misst?

Wußtest Du, daß es hier zwei verschiedene Methoden gibt, bei denen Abweichungen bis zu 40% möglich sind - und beide sind rechtlich erlaubt!

Maßgeblich für die Berechnung ist eigentlich die DIN Norm 277.

Nach dieser Norm wird wie folgt berechnet:


Seit 2004 gibt es aber auch die Wohnflächenverordnung.

Hierbei gilt folgendes:


Wichtig ist hierbei folgendes:

Die Wohnflächenverordnung gilt nach ihrem Wortlaut (§1 Anwendungsbereich) eigentlich für Sozialen Wohnungsbau und hier speziell für alle Gebäude, die nach dem 1. Januar 2004 entstanden sind. 

Jedoch findet sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH v. 22.4.2009 ? VII ZR 86/08) auch immer häufiger im freifinanzierten Wohnungsbau Anwendung. Auch Gerichte berechnen die Wohnfläche nach der WoFIV, wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht.

Laut dem Berliner Mietverein gilt folgendes:

Grundsätzlich gilt: Gibt es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung, ist bei Mietvertragsabschlüssen bis 31.12.2003 die Zweite Berechnungsverordnung anzuwenden, bei Mietvertragsabschlüssen ab 1.1.2004 hingegen die Wohnflächenverordnung (BGH v. 21.10.2009 ? VIII ZR 244/08).

Gesetzlich ist es nicht verboten die Wohnfläche nach nach DIN Norm 277 zu vermessen. Ganz im Gegenteil, es ist sehr eindeutig festgelegt, für welche Wohnungen die Wohnflächenverordnung gilt.

Aber das interessiert dann einige Gerichte wieder nicht. Eine interessante Frage wäre, was die Banken dazu sagen, wenn die finanzierte Wohnung auf einmal 40% weniger Wohnfläche hat (also 60 statt 100 qm). 

In unserer Praxis ist uns dies noch nicht vorgekommen, aber bestimmt birgt sich hier einiges Konfliktpotenzial, wenn Geld, Banken und Politik im Spiel sind?.und die Grundsteuerreform steht vor der Tür (spätestens 2025).