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Weißt Du, daß Du ganz legal enteignet werden kannst?


Hast Du ein privates oder geschäftliches Girokonto, Sparbuch, Aktien oder Aktien einer Bank, Festgeld, Tagesgeld oder vermögenswirksame Leistungen? Gibt es eine Verschwiegenheitspflicht über ein Gesetz? Ja, die gibt es! Wer kann Dir - ganz legal - Dein Geld wegnehmen? Wenn Dich das interessiert, dann solltest Du diesen Blog lesen und vor allem unser heutiges Video wirklich aufmerksam schauen.



zum Original-Video: https://youtu.be/HzGYSXTlDuk


Was ist eines unserer Probleme als Deutscher? 

Wir haben (leider) die Angewohnheit uns immer zu vergleichen,

bedauerlicherweise nie nach oben sondern eher nach unten.

Solange es also noch Menschen gibt, denen es schlechter geht als uns selbst, geht es uns doch ?immer noch gut?. Das ist die etwas selbstzerstörerische Haltung des Mittelstandes.

Nicht selten höre ich in diesen Zeiten der herbeigeführten Energiekrise: ?Gott sei Dank kann ich ja die Preise noch zahlen, aber bei anderen sieht es da ja ganz anders aus.?


Erkenne, daß es eindeutig Menschen gibt, die es wirklich nicht gut mit uns meinen - um es ganz nett auszudrücken.

Einige Gesetze drücken dies sehr deutlich aus:

Die ?harmlosen? sind weitestgehend bekannt, aber was ist mit den ANDEREN?

(Bedenke: Es gilt immer noch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.)


Kennst Du das Sanierungs- und? Abwicklungsgesetz - das SAG?

Nein? Wir auch nicht - bis vor ein paar Monaten?.


Es wurde heimlich still und leise am 14. Dezember 2014 (!) beschlossen und trat bereits am 01.01.2015 in Kraft.

§ 5 dieses Gesetzes regelt sogar eine Verschwiegenheitspflicht. U.a. heisst es dort, daß Beschäftigte in der Abwicklungsbehörde, der Aufsichtsbehörde, des Finanzministeriums und anderer nationaler Behörden ?bekanntgewordene Informationen nicht offenbaren dürfen.?


Worum geht es in diesem Gesetzt? 


Bei möglicher Insolvenz einer Bank können Kundengelder eingezogen werden!


Wen wundert es da, daß es fast heimlich beschlossen wurde, und es eine Verschwiegenheitspflicht gibt?


Ähnlich wie im Zensusgesetz gilt auch hier: 

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung!


Du glaubst uns nicht? Dann lies selbst:


https://www.gesetze-im-internet.de/sag/


Das Schöne ist ja, es steht alles im Internet - man muß nur die richtigen Fragen stellen ;-)