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Haus weg! Was kann Dir 2030 blühen?


Nach 99 Jahren fallen 2030 ca. 22% aller Grundstücke mit Erbbaurecht an ihre Eigentümer zurück. Was kann das bedeuten?



zum Original-Video: https://youtu.be/a1jvGfRNNgs


Inspiration für interessante Themen bekommt man überall, auch bei einer simplen Quizshow im öffentlich rechtlichen Fernsehen.

Hier wurden wir auf folgende Thematik und eine mögliche Gefahr aufmerksam:


Auch wenn wir in unserer Praxis unsere Klienten meistens davor gewarnt haben, und auch Banken dies nicht so wirklich gerne finanzieren (aus gutem Grund, wie sich gleich zeigt), so besitzen doch viele Deutsche Häuser, welche auf einem Grundstück mit Erbbaurechtvertrag stehen.


Was bedeutet das?

Sie besitzen zwar das Haus, aber nicht das Grundstück.

Das eigene Haus steht quasi auf einem häufig von der Kirche oder der Gemeinde ?geleastem? Grundstück.


Viele dieser Verträge haben eine Laufzeit von 99 Jahren und gemäß der ARD Quizsendung und eigener Recherche laufen ca. 22 % dieser Verträge 2030 aus.


Achtung:

Wenn Du Dein Haus auf einem Grundstück mit Erbbauchrecht stehen hast, und der Vertrag ausläuft, dann besteht die Gefahr, daß das Grundstück zusammen mit DEINEM HAUS an den Grundstückseigentümer zurückgeht. Warum?

Dein Nutzungsrecht erlischt, das Grundstück geht an den Erbpachtgeber zurück.

Gemäß § 27 des Erbbauchrechts zahlt Dir der Grundstückseigentümer eine Entschädigung in Höhe von mindestens 2/3 des Gebäudewertes. Die Frage ist aber wer den Wert ermittelt und was sagt der freie Markt?


Übrigens kann der Erbpachtgeber dieses Recht auf Rückgabe auch vor Beendigung des Vertrages geltend machen, z.B. wenn der Erbpachtzins länger als 2 Jahre nicht gezahlt wurde, das Grundstück stark verwahrlost ist oder bei Eigenbedarf. Hier ist das Stichwort Heimfall.


Wichtig ist aber IMMER: Was steht im Erbpachtvertrag?


Was ist zu tun?

* Lies Dir Deinen Erbbauchrechtvertrag am besten einmal durch!

* Wenn Du einen Erbbaurechtvertrag hast, kümmere Dich rechtzeitig um eine Verlängerung (ca. 5 Jahre vorher)

* Beachte: Die Konditionen können / werden sich verändern, denn auch der Grundstückseigentümer weiß, daß der Wert des Grundstücks gestiegen ist!


Nach wie vor werden gerne Grundstücke mit Erbbaurecht angeboten, und natürlich ist es eine Möglichkeit, günstiger an das eigene Haus zu kommen.


Wir sind jedoch kein Fan davon.

Denn einmal ganz ehrlich: Dein Haus wird niemals ganz Dir gehören und entsprechend nie ein wirklicher Vermögensgegenstand sein - und die Banken sehen es ganz ähnlich (denn was ist das wirkliche Vermögen: Das Haus oder das Grundstück?)