War die DDR fairer zu ihren Bewohnern?
zum Original-Video: https://www.youtube.com/watch?v=K758hBsFAto
Meine Schwester lebte im Ausland, hatte dort auch Eigentum (Immobilien). Leider verstarb sie 2002. Ein ganzes Jahr nach ihrem Tod rief (!) das Finanzamt tatsächlich noch bei meiner Mutter an und fragte nach Erbschaft. Sie mußte es dann schriftlich belegen, daß sie nichts geerbt hatte.
Im Falle meiner Schwester wären meine Eltern (wenn es keinen Ehemann gegeben hätte) die direkten Erben gewesen. Meistens ist es jedoch umgekehrt.
Wenn wir unsere Klienten fragen, warum sie Immobilien kaufen, sind deshalb die häufigsten Antworten: ?Als Sicherheit im Alter? oder ?für meine Kinder? oder ?meine Kinder sollen es einmal besser haben als ich.?
Nicht zuletzt folgen sie mit diesen Aussagen dem Adel - der ebenfalls grundsätzlich auf Immobilien bzw. Sachwerte im Familienbesitz baut.
Schon immer hatte die Regierung und somit das Finanzamt genau hierauf ein Auge geworfen.
Irgendwie war es ja abzusehen - nach der Grundsteuerreform - daß auch die Erbschaftssteuer explizit für Immobilien nachziehen würde.
Es gab bereits zwei Steuerreformen diesbezüglich:
2009 wurde die bisherige Erbschaftsteuer für Grundstücke als verfassungswidrig deklariert (kommt uns das bekannt vor? Stichwort Grundsteuer, welche Verfassung?). Seitdem muß der Verkehrswert eines Grundstücks zur Berechnung der Steuer herangezogen werden.
Auch 2016 wurde wieder eine Gesetzesreform durchgeführt - dieses Mal ging es um das Vererben von Betriebsvermögen - auch diese alte Regelung wurde für verfassungswidrig erklärt!!
Jetzt wurde sehr still im Herbst - wie so viele andere Gesetze über die wir bereits informiert haben - wieder eine Änderung erlassen: ?Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung?, gültig ab dem 01.01.2023!!
Was passiert konkret?
Es gilt die Immobilienwertermittlungsverordnung, die bereits 2021 in Kraft getreten ist.
Zukünftig gelten die im Markt erzielbaren Verkaufspreise als Basis.
Der Grundeigentümerverband ?Haus- und Grund? schätzt, daß ?dadurch Immobilienwerte um 20%, 30 %, in Einzelfällen um 50% steigen können.?
Die Freibeträge bleiben - mal wieder - unverändert. Wir fragen: Wie oder wer schätzt (für) das Finanzamt den im Markt zu erzielenden Verkaufswert ein?
(Quelle: https://www.finanzen.de/news/erbschaftssteuer-hauserben-drohen-ab-2023-immens-hoehere-steuern)
Konsequenz:
Wer nicht zahlen kann, muß verkaufen.
Das hat dann zwei entscheidende ?Vorteile? für das System:
1 - Das Finanzamt erhält wesentlich mehr Erbschaftsteuer oder bezieht überhaupt Steuer in Fällen, wo vorher der Freibetrag ausgereicht hat.
2 - Üblicherweise werden vererbte Einzelhäuser verkauft und dann abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser in öffentlicher Hand oder Immobiliengesellschaften gebaut.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wir fassen zusammen:
Wir sind bemüht, sachlich diese Zusammenhänge aufzuzeigen.
Allerdings finden wie persönlich, daß das Gesamtbild relativ schnell jetzt sehr offensichtlich wird: Sie wollen an unsere Immobilien und somit an das stabilste Vermögen herankommen, was es gibt. Die ReGIERung benötigt Geld!
Wir persönlich wollen Euch alle bestärken, an Immobilien zu glauben - egal ob eigengenutzt oder vermietet.
Es gibt immer eine Lösung!