"Sparkasse entläßt 17.000 Kunden" - eine weitere Angstmacherei?
zum Original-Video: https://rumble.com/v29zr2u-was-tut-ein-bankkaufmann.html
Bereits im Juni und im Dezember letzten Jahres berichteten wir über die Thematik der Gebührenerhöhung der Banken und Sparkassen.
Auch wir hatten gestern wieder einmal Post unserer VR Bank im Briefkasten mit einer freundlichen Erinnerung.
Bisher haben wir letztes Jahr einmal Post erhalten und im online banking erscheint jedes Mal nach dem Anmelden das Pop-Up mit der Bitte um Zustimmung.
Der jetzige Brief ist schon etwas konkreter mit dem Wortlaut:
?Wenn Sie den neuen Bestimmungen nicht zustimmen, können wir unser bestehendes Vertragsverhältnis leider nicht weiterführen.?
Seit April 2021 dürfen Banken ohne unsere Zustimmung die Gebühren nicht erhöhen.
Praktisch freuten sich Anwälte und Verbraucherschützer, welche die Kunden dahingehend beraten haben, ihre Banken und Sparkassen auf Rückerstattung zu verklagen.
Hierbei muß dann tatsächlich auch einzeln pro Bank vorgegangen werden, Urteile gelten nicht übergreifend.
Besonders einfach gemacht hat es sich hierbei die Berliner Sparkasse mit der Aussage, ?Wenn die Gebühren in den letzten drei Jahren nicht beanstandet wurden, besteht auch keine Grundlage für eine Rückforderung.?
Jetzt tritt die Berliner Sparkasse (mit 1,4 Millionen Kunden die größte Sparkasse in Berlin) wieder ins Rampenlicht:
?Berliner Sparkasse kündigt 17.000 Kunden.? Begründung: ?Es handele sich um Kunden, die man seit März 2022 mehrfach per E-Mail und Briefpost kontaktiert habe mit der Bitte, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen, die darauf aber nicht positiv reagiert hätten.?
Ob es sich hierbei wohl um die Kunden handelt, welche eine Rückforderung geltend machen wollten? - Wir wissen es nicht!
Fakt ist aber laut Aussage der Berliner Sparkasse folgendes Szenario:
Die Kunden haben während der dreimonatigen Kündigungsfrist Zeit, den AGBs noch zuzustimmen. Erst dann ist die Kündigung rechtskräftig.
Das Konto bleibt aber für den Kunden weiterhin zugänglich. Sollte der Kunde das Konto weiterhin benutzen, so gilt dies als konkludente Handlung, also Zustimmung!
Aber: Selbst wenn der Kunde dann zu einer anderen Bank gehen sollte: Spätestens hier muß er den AGBs zustimmen - andernfalls kann er kein Konto eröffnen.
Wir fragen: Was soll das Ganze? Wer gewinnt hierdurch?
Uns wird scheinbar Recht gegeben, indem wir gefragt werden und zustimmen müssen. Faktisch haben wir aber gar keine andere Wahl als zuzustimmen, daß die Banken das Recht haben, jederzeit ihre Gebühren zu erhöhen.
Der Unterschied zu vorher: Mit unserer offiziellen Erlaubnis!
Klug gemacht, oder?
Was kann erst alles geschehen - wenn wir kein Bargeld mehr haben, und alles zwingendermaßen über ein Konto laufen MUß?