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Ist die Rentenbesteuerung etwa(s) verfassungswidrig?


Zweifelhafte Doppelbesteuerung der Rente? Bereits 2002 wurde die Besteuerung der Renten als verfassungswidrig in Frage gestellt - damals wurde nachgebessert - doch wie sieht es heute aus?




zum Original-Video: https://youtu.be/ole88z8acNo


Hast Du in den Medien auch gelesen, daß ab nächstem Jahr die Renten um 3,5% steigen werden?

Mit unseren Überlegungen, wer das alles bezahlen soll (denn die Rentenkassen sind sowieso leer, und durch die deutsche Altersstruktur wird auch immer weniger ein- als ausgezahlt), kommen wir sehr schnell auf die Steuer.

Was ist, wenn die deutsche Regierung durch erhöhte Renten mehr einnimmt als sie ausbezahlt?

Durch unsere eigenen Recherchen der deutschen Rente seit ihrer Einführung, ist dies durchaus eine zulässige Frage.


Wenn Du fernsiehst und ab und zu - wie ich - in die Videotexte gehst, steht dort seit vielen Monaten die Überschrift ?Immer mehr Rentner steuerpflichtig?.

Ich bin dann auf die Seite 587 gegangen und habe folgenden Text gefunden: ?Aufgrund der jährliche Rentenerhöhung werden immer mehr Rentner steuerpflichtig und müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben. ?Zudem sind einige Regelungen zur Rentenbesteuerung verfassungswidrig??


Grund genug, daß wir einmal genauer hingesehen haben.

Hast Du Dich einmal gefragt oder sogar nachgeprüft, ob es eigentlich rechtens ist, daß Deine Rente besteuert wird?

Hast Du Dich einmal gefragt oder nachgerechnet, ob Deine Rentenkassenbeiträge eigentlich vom bereits versteuerten Geld abgezogen werden? 

Wie setzen sich Deine ganzen Abzüge überhaupt zusammen? Was wird wovon abgezogen?


Dieser Frage geht sogar ein Richter vom Bundesgerichtshof (BFH) nach.


Wußtest Du, daß bereits 2002 die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig erklärt wurde?


Begründet wurde dies damit, daß Pensionen und Renten unterschiedlich besteuert wurden: Pensionen wurden voll besteuert und Renten nur teilweise auf den Ertragsanteil (Quasi der Gewinn aus der Renteneinzahlung - wir fragen hier: Welcher Gewinn/Ertrag?).

Die Lösung der Regierung war es dann, beide Systeme voll zu besteuern. Als Ausgleich sollten die Rentenkassenbeiträge von der Steuer absetzbar sein.

Beides - absetzbare Beiträge und Versteuerung der Renten - sollte sukzessive angehoben werden,

Volle Absetzbarkeit dann ab 2025 und volle Versteuerung ab 2040.


Wenn Du aber 2040 in Rente gehst, bist Du jetzt ca. 50 und hast in 2025 bereits ca. 30 Jahre eingezahlt und nur 15 Jahre (von 2025 - 2039) Deine Beiträge voll absetzen können.

(Ralf sagte mir gerade, daß es zwar auch schon vorher die Möglichkeit gab, Versicherungen und Beiträge im geringen Maße in der Steuerklärung anzugeben - die Beträge aber meistens sehr schnell erreicht waren.)


Aber was ist jetzt mit den Renteneinzahlungen vor 2025 - genau darum geht es in der aktuellen Diskussion und dem verlinkten Artikel.

(Quelle: https://www.e-wise.de/news/ist-die-rentenbesteuerung-verfassungswidrig)


Wir bitten Dich, dies wirklich einmal zu prüfen.

Wir selbst können es bei uns nicht, denn wir sind definitiv raus aus der Rente ;-)


Wenn Du jetzt mehr zum Thema wissen möchtest und wissen möchtest, was Dich wirklich erwartet - kannst Du hier mehr lesen


Mehr: https://storage.builderall.com/franquias/2/6876220/editor-html/10646975.pdf