Grundsteuerreform! Es wird ernst - was mußt Du wissen?
zum Original-Video: https://youtu.be/nH_fPL60rvo
Vor mehr als zwei Jahren wurde die neue Grundsteuerreform beschlossen.
Grund: Angeblich sei die Grundsteuer nicht verfassungsgemäß (welche Verfassung??), da die zugrundeliegenden Werte der Grundstücke zu alt seien: im Westen 1964, im Osten 1935.
Auch hier fragen wir cui bono?
(Denn ausgerechnet in diesem Jahr der Inflation werden die Daten für die neue Grundsteuer abgefragt?)
Diese gilt dann ab dem 01.01.2025.
Was mußt Du als Immobilienbesitzer wissen?
Achtung:
Bist Du Besitzer einer Eigentumswohnung, dann bist Du zuständig - nicht der WEG-Hausverwalter.
Welche Daten werden abgefragt:
Dies hängt tatsächlich vom Bundesland ab - denn die Grundlage der Berechnung liegt bei jedem einzelnen Bundesland.
Es gibt ein sogenanntes Bundesmodell, bei dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist. Bei der Abfrage der Bodenrichtwerte dürfte es spannend werden.
Hamburg hat aber zum Beispiel ein eigenes Wohnlagenmodell und hat zum 24.08.2021 das sogenannte Hamburgische Grundsteuergesetz erlassen (HmbGrStG).
Hiernach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:
Fläche des Grundstücks
Fläche des Gebäudes
Nutzung der Immobilie
Wohnlage
Anders wie in anderen Ländern benötigt Hamburg keinen Bodenrichtwert!
Folgende Angaben müssen gemacht werden:
Achtung:
In den Bundesländern, die das Bundesmodell berücksichtigen, muß alle sieben Jahre eine Grundsteuererklärung abgegeben werden.
In Hamburg entfällt das.
Wie Du Deine Grundsteuer für Hamburg errechnen kannst erfährst Du hier:
https://grundsteuer.de/bundesland/hamburg
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