Erbpacht seit 1947 schon verboten?
zum Original-Video: https://youtu.be/640DVtAuo50
Dein Eigentum in Gefahr:
Artikel 17 der Menschenrechte besagt: ?Das Recht auf Eigentum?
Unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes, des Klimawandels, wird dieses Recht immer mehr aufgeweicht - auch im Bereich der Immobilien!!
Nachweislich sind Immobilien das Einzige, was wirklich eine Inflation, eine Rezession und sogar Kriege übersteht. In unseren Seminaren behandeln wir deswegen ausführlich das Thema Adel und Immobilien und legen die Funktionsweise der Immobilien dar. Das ist der Bereich der Sicherung des Vermögens.
Das eigene Heim sollte aber noch mehr sein: Ein Ort, ein Rückzugsbereich, wo Du Dich sicher und geborgen fühlt, wo Du Dir Deinen Raum holen kannst.
Auch wir beobachten bei uns in den Walddörfern, daß immer mehr nachverdichtet wird: Wo vorher ein Haus stand, stehen jetzt zwei oder mehr, oder es wird gleich ein Mehrfamilienhaus gebaut: Immer weniger Wohnfläche (meistens mit wirklich wenig Garten) und somit weniger Raum für Dich.
Klara Geywitz - Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - macht hier in letzter Zeit von sich reden.
Natürlich ist es sehr gut verpackt - offensichtlich macht es in der heutigen sozialen Denkweise Sinn, aber genau da steckt auch die Gefahr.
Auch hier fragen wir wieder: cui bono? Wem nützt es? Was steckt wirklich dahinter?
Was ist passiert?
Bereits am 15. April 2022 im MDR war die Überschrift ? Bauministerin Geywitz will Neubau von Eigenheimen eindämmen?
Als Begründung gab sie an ?stattdessen vorhandenen Wohnraum zu sanieren?. Das ist etwas, was Ralf und ich unterstützen würden - wir sind Fans von Bestandsbauten, da diese oftmals noch sehr solide gebaut wurden.
Als weitere Argumente gab sie an: ?um die Umwelt zu schützen?, ?Die Wohnfläche pro Person steigt immer mehr an?.
Weiter heisst es in dem Artikel: ?Wo früher noch fünf Personen lebten, würden auf der gleichen Wohnfläche heute nur noch 2 Senioren leben.?
Jetzt wird es interessant - hier solltest Du genau zwischen den Zeilen lesen: ?Mit Blick auf die Umwelt sagte die Ministerin, es müsse anders gebaut werden, mit kleineren Wohnflächen, aber größeren Gemeinschaftsflächen. Wenn man die Klimaschutzziele erreichen wolle, brauche es auch ein Umdenken im Wohnbereich, also "mehr gemeinsam" statt "Alles meins?.?
Fazit: weniger Eigentum!
(ganzer Artikel hier nachzulesen: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/bauministerin-kein-neubau-einfamilienhauser-100.html)
Am 18.09. 2022 holte Frau Geywitz in der ?Tagesschau? dann noch weiter aus - ihre Forderung: ?Kommunen sollen Grundstücke nicht verkaufen?
Damit soll auf die gestiegenen Grundstückspreise reagiert werden. Soweit so gut. Sie fordert daher die Kommunen auf ?Die Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern in die ERBPACHT zu geben?.
und weiter: "Wenn Gemeinden den ersten Zugriff auf ein Grundstück haben, haben sie eine viel bessere Verhandlungsposition", so Geywitz.
Zugriff, Verhandlungsbasis - interessante Wortwahl?.
Dies stand online auf tagesschau.de!! (ganzer Text: https://www.tagesschau.de/inland/geywitz-mieterschutz-101.html)
Erbpacht gibt es NICHT MEHR! (und wird von einer Bundesministerin und der Tagesschau so genannt?)
Wikipedia:
?Die Erbpacht war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Sie ist in Deutschland heute abgeschafft. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gemäß Art. 63 EGBGB nur landesrechtlich (vor allem in Mecklenburg und Schleswig-Holstein) beschränkt zulässig.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. X verbot sie 1947 unter Aufhebung des Art. 63 EGBGB ganz.?
mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht
Heutzutage gibt es das Erbbaurecht:
Wikipedia:
?Das Erbbaurecht (lat. superficies) ist in Deutschland das Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG). Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks, des Erbbaurechtsgebers, ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet.?
Erbbaurechtverträge sind zeitlich begrenzt - meistens auf 99 Jahre.
Wenn Du ein Haus auf einem Grundstück mit Erbbaurecht erwirbst, dann steigst Du in diesen Vertrag ein.
Unterschied:
Der grundlegende Unterschied zwischen Erbpacht und Erbbaurecht ist der Folgende:
Beim Erbbaurecht (ErbbauRG seit 1919) erwirbst Du das Recht, auf dem Grundstück zu bauen, es also wie Dein eigenes zu benutzen. Dafür zahlst Du den Erbbauzins.
Eigentum an Grundstück und Eigentum am Haus wird hier getrennt - das Haus gehört Dir, das Grundstück nicht;
Erbpacht ist ein altes Recht aus dem Mittelalter / Lehnsrecht.
Hier gehören das Grundstück und die Gebäude darauf dem Lehnsherrn. Der Pächter darf dann beides ?nur? benutzen. Auch für die Nutzung zahlte er dann einen Erbzins.
In unserer Depesche vom 10.04.2022 berichteten wir ebenfalls.
Fazit auch hier: Ein Haus auf einem Grundstück mit Erbbaurecht gehört Dir nicht wirklich! Denn das wirklich Wertvolle ist das Grundstück!
Artikel 17 der Menschenrechte:
Das Recht auf Eigentum