Einlagensicherungsfonds - ist mein Geld bei der Bank wirklich sicher?
zum Original-Video: https://youtu.be/e-nHQNem48o
Keiner von uns schaut sich dieses Thema gerne an, wir wissen das.
Das ändert aber nichts daran, daß es wichtig ist und uns alle angeht!
Einmal jährlich sind unsere Banken gesetzlich dazu verpflichtet, uns über die Einlagensicherung zu informieren.
Diese besagt, daß Bankeinlagen bis zu ? 100.000,00 gesetzlich gesichert sind.
Dieses beschert uns Sparern erst einmal ein Gefühl der Sicherheit.
Auch wir haben von unserer VR Bank ein solches Schreiben im September erhalten und haben dies einmal unter die Lupe genommen:
* Die Wortwahl des Schreibens
* Was ist das Einlagensicherungssystem der Banken
* Was besagt das Einlagensicherungsgesetz
1. Die Wortwahl:
Unsere Bank schützt sich selbst durch die Wortwahl.
Es steht dort nicht: ? 100.000,00 sind garantiert.
Es steht dort:
* ?grundsätzlich bis zu ? 100.000,00?
* Sicherungsobergrenze: ? 100.000,00
* Im Falle einer Insolvenz (des Bankinstituts) werden Ihre Einlagen bis zu ? 100.000,00 erstattet.
* Die Deckungssumme beträgt maximal ? 100.000,00
Es kann also durch geschickte Wortwahl immer ein Hintertürchen offen bleiben.
2. Einlagensicherungssystem
Generell sind dies Fonds, in welche die beitragenden Banken einzahlen und welcher dem Einlagenschutz dienen.
Die Einlagen unserer VR Bank werden geschützt durch die BVR Institutssicherung GmbH.
Die GmbH hat ein Stammkapital von ? 25.000,00!! (Quelle: Satz der GmbH in der Fassung vom 01.Januar 2019)
3. Das Gesetz
Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG vom 28.05.2015) schreibt in Teil 3, Kapitel 1, § 17 vor, daß die
Sicherungssysteme der Banken (in unserem Fall die BVR GmbH) bis zum 03.Juli 2024 ein Vermögen von 0,8% der gedeckten EInlagen anzusparen haben.
Das sind ? 800,00 für jede ? 100.000,00 (Quelle: Gesetze im Internet: Einlagensicherungsgesetz)
Und was ist mit dem Rest in Höhe ? 99.200,00 ???